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In eigener Sache: Ich bin seit heute auf einem Roadtrip nach New Mexico und News Maschinen macht deshalb drei Wochen Pause. Die nächste Ausgabe erscheint am 8./9. September.
Seit September vergangenen Jahres gibt es eine Möglichkeit, für journalistische Inhalte maschinenlesbare Preise festzulegen. Die Lösung heißt Really Simple Licensing, kurz RSL, und funktioniert wie eine Preisliste auf Deinem Server: Das Training mit einem Artikel kostet so viel, die Nutzung für die Antwort auf eine Frage so viel, das Zitieren einer Passage wieder etwas anderes. Jeder KI-Crawler, der vorbeikommt, kann die Preisliste lesen, bevor er sich etwas aussucht.
Reddit, Yahoo, Medium, People Inc. und O'Reilly stehen dahinter, ein WordPress-Plugin macht die Installation seit Juli zu einer Fünf-Minuten-Sache, und die eigenen Bedingungen zu erklären kostet ein Medienunternehmen nichts. Das lohnt sich, denn die Datei erledigt noch eine zweite Aufgabe: Sie ist auch ein „Nein“, das so geschrieben ist, dass sich ein KI-Crawler danach richten kann. Genau das verlangt das EU-Recht – und ein deutsches Gericht hat im Dezember befunden, dass gewöhnliche Website-Formulierungen das womöglich nicht leisten. Allerdings kann Dir die Datei nicht sagen, wer sie gelesen hat. Denn die Crawler identifizieren sich weiterhin per Selbstauskunft.

Supertab-CEO Cosmin Ene und sein Pitch an Medienunternehmen: Inhalte an KI verkaufen.
Robots.txt konnte nur Ja oder Nein sagen, RSL für kann jede Nutzung einzeln Preise nennen
Dreißig Jahre lang hatten Medienunternehmen genau ein Instrument, um mit Crawlern zu reden: robots.txt, eine Datei, die „komm rein“ oder „bleib draußen“ sagt. Sie kann nicht sagen „Du darfst mich zitieren, aber nicht mit mir trainieren“, und von Geld kann sie schon gar nicht reden.
RSL kann das. Trainieren, Fragen beantworten, Zwischenspeichern, Zitieren, einen ganzen Artikel wiedergeben – das sind getrennte Erlaubnisse, jede mit eigenem Preis, festgehalten in einer Datei, die der Crawler bei der Ankunft vorfindet. Der Standard startete im September 2025, betrieben wird er von einer Non-Profit-Organisation, dem RSL Collective, dessen Vorbild aus der Musik stammt: die Rechte von Medienunternehmen bündeln, die zu klein sind, um allein zu verhandeln – so, wie Verwertungsgesellschaften es für Autoren tun.
Cosmin Ene, Chef von Supertab, das RSL für Medienunternehmen einrichtet, will derzeit nicht zu viel versprechen. Ein Crawler, der die Datei liest und die Inhalte trotzdem nimmt, sei an Bedingungen gebunden, die ihm bereits gezeigt wurden: „Wenn du diese Warnung nicht ernst nimmst und du meine Inhalte weiterhin nutzt, dann gelten die Bedingungen, die ich dir kommuniziert habe“, sagte er mir in unserem Gespräch.
Durchsetzbar sind diese Bedingungen aber noch nicht. Mit RSL protokolliert man einen Anspruch. Ihn durchzusetzen ist ein eigener Kampf, vor Gericht, mit unterschiedlichen Antworten in unterschiedlichen Ländern.
Der Name eines Crawlers ist bloß seine eigene Behauptung
Und hier stößt die Preisliste an ihre Grenze: Wenn ein Crawler eine Seite anfordert, gibt er in einer Textzeile an, wer er ist – und diese Zeile schreibt er selbst. Niemand prüft sie. Jeder kann von überall eine Anfrage schicken, in der „ClaudeBot“ steht, und der Server, der sie empfängt, kann es nicht besser wissen.

Diagramm: News Maschinen
Eine Lösung ist in Arbeit. Statt dem Namen zu vertrauen, kann ein Crawler jede Anfrage mit einem Schlüssel signieren, den nur sein Betreiber besitzt – das Medienunternehmen prüft dann die Signatur, statt dem Etikett zu glauben. Cloudflare ist dabei federführend. Amazon, Akamai und OpenAI stehen dahinter, und laut Supertab wird die Produktversion, die im September erscheint, nach solchen Signaturen suchen, wo es sie bereits gibt. Die Lücke liegt woanders: Kaum ein Crawler signiert bisher. Google sagt das selbst in seiner Crawler-Dokumentation – nicht alle seine User-Agents nutzen das Protokoll.
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In Europa zählt ein maschinenlesbares Nein mehr als eines in Prosa
Europäische Medienunternehmen sind in einer anderen Position als amerikanische. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019, in deutsches Recht überführt als §44b UrhG, erlaubt Rechteinhabern, Text- und Data-Mining zu widersprechen – das ist die juristische Kategorie, in die KI-Training fällt. Es gibt eine Bedingung: Der Vorbehalt muss in einer Form erklärt werden, die Maschinen verarbeiten können.
Was das praktisch bedeutet, wurde im Dezember getestet, als das Hanseatische Oberlandesgericht im Fall Kneschke gegen LAION entschied. Der Vorbehalt, auf den sich ein Fotograf berief, stand in gewöhnlicher Sprache auf der Website einer Bildagentur und untersagte „automatisierte Auswertung“ statt Text- und Data-Mining – er musste also erst interpretiert werden, bevor jemand danach handeln konnte. Der Fotograf verlor. Das Gericht wollte nicht unterstellen, dass eine für menschliche Leser gedachte Formulierung 2021 als maschinenlesbar galt.
Ob das heute noch so gilt, wo Modelle Prosa mühelos lesen, ließ das Gericht offen. Der Fall liegt jetzt beim Bundesgerichtshof.
Deutsche Rechteinhaber-Organisationen haben die Entscheidung als Rückschlag gelesen, und für diesen Fall war sie das auch. Die Lehre für Medienunternehmen ist aber eine andere: Ein Nein, das eine Maschine lesen kann, ohne erst dessen Bedeutung ermitteln zu müssen, vermeidet genau das Problem, das das Gericht benannt hat. Eine Lizenzdatei leistet exakt das: festgelegte Optionen, nichts bleibt der Interpretation überlassen. Sie kostet wenig Aufwand, und niemand kann später behaupten, er habe sie nicht sehen können.
Die Preise in der Datei sind eine andere Sache. Niemand muss sie akzeptieren. Was das europäische Recht stützt, ist das Nein – nicht den Preis.
Die EU-Kommission wird bald entscheiden, welche maschinenlesbaren Formate die Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck unter dem AI Act respektieren müssen; Grundlage ist eine Studie des EU-Amts für geistiges Eigentum. Ob RSL auf dieser Liste landet, ist für ein Medienunternehmen in Hamburg oder Wien im Grunde wichtiger als die Frage, welcher Anbieter die Installation verkauft.
Außerhalb der EU gibt es nichts Vergleichbares. Die Datei eines amerikanischen Medienunternehmens ist eine Mitteilung, und was sie wert ist, hängt an Argumenten, die noch kein Gericht geprüft hat.
Kaum ein Medienunternehmen nutzt bisher RSL
Die Liste der Unterstützer ist lang: Reddit, People Inc., Yahoo, Ziff Davis, wikiHow, Medium, The Daily Beast, Raptive, O'Reilly und andere; Fastly, Quora und Adweek befürworten den Standard, ohne selbst beizutreten.
Befürworten ist aber nicht installieren. Auf die Frage, ob heute irgendein KI-Unternehmen eine RSL-Datei respektiert, sagte Ene, es gebe bisher kaum Integrationen. Supertabs eigenes Marketing behauptet, mehr als 1.500 Publisher hätten Lizenzstandards wie RSL befürwortet – eine Zahl, hinter der keine veröffentlichte Methodik steht.
Der Standard ist also offen, mehrere Dienstleister richten ihn ein, und die Nachfrage ist noch gering. Aber das kann sich schnell ändern. Solche Standards setzen sich durch, wenn etwas sie erzwingt. Und was sie erzwingen könnte – eine Gerichtsentscheidung, eine behördliche Liste anerkannter Formate, eine erste Rechnung, die tatsächlich bezahlt wird – das ist alles näher, als die Installationszahlen vermuten lassen.
Kleine Medienunternehmen tragen mehr Risiko als große
Enes Argument, warum das alles relevant ist, ist zugleich sein Verkaufsargument, und beide sollte man auseinanderhalten. Große KI-Unternehmen werden weiter Deals mit großen Medienhäusern abschließen, sagt er, aber dieses Modell lässt sich nicht auf Zehntausende Redaktionen ausdehnen. Das Internet funktioniert, weil Systeme ihre Infrastruktur nicht jedes Mal neu verhandeln, wenn sie miteinander reden, und Ene erwartet, dass Lizenzierung genauso enden wird: vereinbarte Formate, Infrastruktur, über die beide Seiten sich finden, und automatische Bezahlung.
Supertabs Position, in seinen Worten: nicht der Marktplatz sein, sondern die Schienen, auf denen ein Markt läuft.
Ene glaubt außerdem, dass Lokalmedien den Wert unterschätzen, auf dem sie sitzen. Eine überregionale Zeitung kann einem KI-System viel über Frankreich erzählen. Wenn aber jemand fragt, was heute Morgen in einem bestimmten Viertel von Marseille passiert ist, existiert die Antwort womöglich nur bei dem Medium, das es berichtet hat – und kein nationaler Lizenzdeal reicht dorthin. Ene verspricht nicht, dass daraus bald Umsatz wird – die Ökonomie dahinter formt sich erst –, aber er findet, Lokalredaktionen sollten jetzt Bestand aufnehmen und Bedingungen festlegen, damit sie wissen, was sie haben, bevor KI-Unternehmen anbieten, dafür zu bezahlen.
Die eigenen Bedingungen zu erklären kostet wenig Aufwand. Zu wissen, ob sich jemand daran gehalten hat, ist der teure Teil, den eine kleine Redaktion nicht allein stemmen kann. Ein großes Medienhaus hat Entwickler, die Server-Logs lesen können, und bezahlt vermutlich ohnehin einen Dienst wie Cloudflare oder Akamai, der eingehenden Traffic danach sortiert, wer oder was er ist. Eine Zehn-Personen-Redaktion hat beides nicht. Also bezahlt sie einen Anbieter, und was ankommt, ist ein Etikett auf einem Dashboard: Dieser Besucher war ein Trainings-Crawler, jener ein Assistent, der eine Seite für einen Leser abgerufen hat.
Diese Etiketten kann man selbst nicht überprüfen, und die Antwort des Anbieters auf die Frage, wie er sie erzeugt, sagt viel darüber, was man da kauft. Trotzdem zahlt sich die Übung lange vor der Lizenzierung aus. Eine Redaktion, die weiß, wie viel ihres Traffics von Maschinen stammt, die immer wiederkommen und worauf sie es abgesehen haben, versteht ihre eigene Distribution besser als eine, die auf das Entstehen eines Marktes wartet. Dieses Wissen ist nützlich, ob je jemand für die Inhalte bezahlt oder nicht.
Fünf Learnings für Redaktionen
Eine RSL-Datei zu veröffentlichen lohnt sich – sie ist aber kein Deal. Sie bringt Deine Bedingungen und Preise zu Protokoll. Sie schafft keinen Kunden, keine Zahlung und keine Verpflichtung, die irgendjemand akzeptiert hätte.
In der EU stützt das Recht Dein Nein schon heute. Ein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt ist im europäischen Urheberrecht anerkannt, und eine Lizenzdatei erfüllt die Anforderung dort, wo ein Absatz in Deinen Nutzungsbedingungen es nicht tut.
Befürwortung und Implementierung sind zwei verschiedene Dinge. Eine lange Unterstützerliste zeigt, dass ein Standard Rückhalt in der Branche hat. Sie sagt nichts darüber, wie viele KI-Systeme die Datei lesen – oder wie viele Medienunternehmen überhaupt eine haben.
Frag jeden Lizenz-Anbieter, wie er Identität feststellt. Die wahrheitsgemäße Antwort lautet derzeit: Signaturen, wo ein Crawler sie anbietet, Schlussfolgerungen überall sonst. Frag, welcher Anteil Deines Traffics in welche Kategorie fällt – und behandle einen Anbieter, der das nicht sagen will, wie einen, der es nicht weiß.
Entscheide jetzt, was Du mit Traffic machst, den Du nicht verifizieren kannst. Beim größten Teil dessen, was Deine Server erreicht, kannst Du nicht sicher sagen, woher es kommt. Ob Du ihn bedienst, protokollierst, bepreist oder blockierst, ist eine Grundsatzfrage – und die wartet nicht darauf, dass die Standards fertig werden.
Bisher in dieser Serie: Ob überhaupt lizenziert werden soll, Was Agenten sehen dürfen, Wie sie dafür bezahlen könnten, Woher Du weißt, was sie sich genommen haben und Ob Deine KI-Sichtbarkeit einen Wert hat.
Hinter der Paywall:
Wie Identität heute festgestellt wird, geordnet nach aufsteigender Verlässlichkeit
Wie Supertab einen Besucher als gefälscht einstuft
Wer macht das sonst noch?
Wie sich RSL zu anderen Standards verhält
Erst herausfinden, wer sich was nimmt, dann die Bedingungen festlegen, dann über den Preis nachdenken
Trainings-Crawler zu blockieren könnte Google-Sichtbarkeit kosten
Vier Fragen, die vor einem Vertragsabschluss zu klären sind
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